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 Allgemeine Mietbedienungen

 Allgemeine Mietbedienungen
1.Allgemeines
Mit der Entgegennahme, von Mietgegenständen erkennt der Mieter die nachstehenden Bedingungen uneingeschränkt an.
2. Haftung
Haftpflichtrisiken müssen in jeden Fall durch den Mieter versichert sein.
Standart ist keine Haftungsbeschränkung,
daher Haftet der Mieter während der Mietzeit für
jegliche Schäden am Mietgerät.
Wir übernehmen weder gegenüber dem Mieter noch gegenüber Dritten eine Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung des Mietgegenstandes ergeben. Unter anderem, Haftet der Mieter für Schäden die uns aus unterlassener oder mangelhafter Pflege und Wartung oder der verspäteten oder unterlassenen Meldung fälliger Inspektion entstehen.
3. Mietpreis
Auf Basis unserer Allgemeinen Mietbedinungen wird der Mietzins nach den vertraglichen vereinbarten Zeitabschnitten berechnet.
Bei Tagesmieten wird die Miete auf Grundlage einer normalen Schichtzeit von 8 Stunden
berechnet. Bei Überschreitung dieser Schichtzeit wird jede weiter Stunde zusätzlich berechnet. Mehrschichtbetrieb erfordert unsere Zustimmung. Der Wochenmietpreis gilt ab 5 Tage, der Monatsmietpreis ab 20 Tage. Der Mietpreis versteht sich für das Standartgerät mit einem Arbeitswerkzeug. Bei Minibagger inkl.Hydraulisch verstellbaren Grabenräumlöffel, ein Tieflöffel 60cm und ein Tieflöfel 30cm. Zusätzliche Arbeitswerkzeuge, Transport, Montage, Dienstleistungen, Betriebsstoffe, Reinigung usw. werden gesondert berechnet.
Bei Diamant- Trennscheibe für Benzin Trennschleifer werden anteilig Unkosten für verschleiß berechnet.
4. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Abholung. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen auf Mängel und Gebrauchsbeeinträchtigungen zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit endet für den jeweiligen Mietgegenstand mit Ende des vereinbarten Tages.
Die Mietzeit endet in keinem Fall vor Rückgabe der Mietsache an uns. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache befreit den Mieter nicht von der Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des unbeschädigten Gerätes. Freimeldungen sind nur in schriftlicher Form und vom Vermieter zu genehmigen. Nachträglich eingereichte Freimeldungen sind nicht möglich.
5. Abrechnung
Die Berechnung der Miete durch uns erfolgt 14-tägig bzw. wenn die Mietdauer 14 Tage unterschreitet, unmittelbar nach Rückkunft des Mietgegenstandes. Der Mieter ist zur Abrechnung, Rückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
6. Zahlung
Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb 14 Tage ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Vermietung stellt eine Dienstleistung dar und ist nicht skontier fähig.
Ist der Mieter länger als 30 Tage nach Rechnungsdatum mit der Zahlung in Verzug, so werden vom Tage der Fälligkeit ab, Verzugszinsen nach §288 BGB fällig.
6.Transport
Die Kosten für den Hin- und Rücktransport trägt der Mieter. Am Tag der Abmeldung muss das Gerät/Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich.
7.Pflichten des Mieters
1) Der Mieter verpflichtet sich den Einsatz von
Mietgeräten in seiner Haftpflichtversicherung
mit aufzunehmen.
2) Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf Betriebsfähigkeit und Mängel zu prüfen und ggf. sofort zu rügen Probelauf und Einweisung erfolgen bei der Übergabe.
3) Der Mieter ist verpflichtet, nur geeignetes, erfahrenes Fachpersonal mit der Bedienung unserer Geräte zu beauftragen. Den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung und Beschädigung zu schützen, sowie für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege unter Beachtung der jeweils gültigen Betriebsanleitung Sorge zu tragen.
4) Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften genauestens einzuhalten. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Bodenverhältnisse und Einsatzmöglichkeiten und hat sich darüber vor Einsatzbeginn ausführlich zu informieren
5) Bei Verkehrsunfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter hat bei allen Unfällen dem Vermieter unverzüglich zu unterrichten.
6) Treten an dem Mietgegenstand Störungen oder Schäden auf und werden Reparaturen erforderlich, so ist uns dies unverzüglich anzuzeigen.
7) Die drohende Gefahr einer Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen hat der Mieter uns unverzüglich anzuzeigen und die Herausgabe an Dritte ohne unsere Zustimmung zu verweigern.
8) Die Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter hat im sauberen, betriebsbereiten Zustand zu erfolgen. Die Maschinen werden voll getankt ausgeliefert. Fehlende Schmier- und Kraftstoffmengen, sowie erforderliche Reinigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
8.Nutzung
Die Vermietung des Gegenstandes erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter.
Unter- bzw. Weitervermietung ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte oder sonstige Verfügungen über den Mietgegenstand sowie Verbringung dieses Gegenstandes in das Ausland sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zulässig.
9.Instandsetzungen
An dem Mietgegenstand dürfen Reparaturen nur von uns oder unseren Beauftragten vorgenommen werden. Kosten für Reparaturen, die durch normalen Verschleiß hervorgerufen werden, tragen wir. Der Mieter hat in derartigen Fällen jedoch kein Recht auf Schadenersatzansprüche wegen Betriebsunterbrechung. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters. Kosten solcher Reparaturen, die durch Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Unachtsamkeit, Gewalteinwirkung und Unsachgemäßen Gebrauch des Mieters, oder Eintreten höherer Gewalt notwendig werden, gehen zu lasten des Mieters gleich, ob derartigen Beschädigungen während des Einsatzes beim Mieter oder nach Eingang des Mietgegenstandes bei uns festgestellt und behoben werden. Wir sind berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters sofort mit der Instandsetzung / Reinigung des Mietgegenstandes auf Kosten des Mieters zu beginnen.
10.Versicherung
11. Kündigung
Zahlt der Mieter das Entgelt nicht vereinbarungsgemäß oder kommt er aus anderen zwischen Ihm und uns bestehenden Geschäften in Zahlungsverzug oder machen andere wichtige Gründe uns die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, so sind wir berechtigt, den Mietgegenstand ohne Anrufung des Gerichts wieder an uns zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Zutritt zum Mietgegenstand und den Abtransport zu dulden.
12. Eigentumsvorbehalt
Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich unser Eigentum (siehe dazu auch Punkt „Pflichten des Mieters“ Absatz 7).
13. Sonstige Bedingungen
Soweit Sonderleistungen wegen erschwerter Bedingungen erforderlich werden, hat der Mieter einen angemessenen Aufpreis zu zahlen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder der jeweiligen Verträge unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, sowie ergänzende Vereinbarungen, bedürfen der Schriftform.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sich evtl. ergebende Streitigkeiten aus der Vermietung und für das Mahnverfahren ist – unbeschadet der Höhe des Streitwertes - das Amtsgericht Passau
Stand: 2021

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